Pelham vs. Kraftwerk: 2 Sekunden Musik und 27 Jahre Streit
Seit Jahrzehnten streiten Moses Pelham und Kraftwerk um ein Mini-Sample. Jetzt mischt sich der EuGH ein und bringt hoffentlich etwas mehr Klarheit in die Sache.
Seit Jahrzehnten streiten Moses Pelham und Kraftwerk um ein Mini-Sample. Jetzt mischt sich der EuGH ein und bringt hoffentlich etwas mehr Klarheit in die Sache.
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Der Konflikt zwischen Kraftwerk und Moses Pelham gehört zu den bekanntesten Rechtsstreits der Musikgeschichte. Auslöser sind gerade einmal zwei Sekunden Musik. Pelham nutzte eine kurze Sequenz aus "Metall auf Metall" von 1977 für den Song "Nur mir" von Sabrina Setlur 20 Jahre später, und zwar ohne Erlaubnis der Band.
Seitdem ziehen beide Seiten durch nahezu alle juristischen Instanzen, vom Landgericht bis hin zu den höchsten europäischen Gerichten. Sampling ist in der Musikbranche total normal, deswegen ist der Fall Pelham vs. Kraftwerk wichtiger als nur für die Beteiligten selbst.
Allerdings bringt der Europäische Gerichtshof jetzt zumindest etwas Klarheit in den Fall. Der hat nämlich gesagt, dass Sampling unter bestimmten Bedingungen auch ohne Zustimmung erlaubt sein kann. Entscheidend ist dabei der Begriff des sogenannten Pastiches.
Pastiche? Das bedeutet, ein neues Werk erinnert zwar an eines das bereits existiert, aber es zeigt gleichzeitig eigene Unterschiede. Und wichtig, es muss sich aktiv mit dem Original auseinandersetzen. Das kann zum Beispiel so aussehen: Eine Stilkopie, eine Hommage an einen Song oder eine kritische oder humorvolle Auseinandersetzung mit dem Original.
Einfaches Sampling heißt: Man nimmt den bestehenden Sound und baut ihn in einen neuen Song ein. Ein Pastiche geht also einen Schritt weiter. Hier muss klar sein, dass das Sample bewusst eingesetzt wird, um sich mit dem Original auseinanderzusetzen.
Ein endgültiges Urteil gibt es im Fall Pelham vs. Kraftwerk weiterhin nicht. Aber nach dem Entscheid vom EuGH herrscht jetzt immerhin etwas mehr Klarheit hinter den Kulissen. Nun muss der Bundesgerichtshof erneut prüfen, ob Pelhams Nutzung tatsächlich als künstlerischer Dialog gewertet werden kann. Frühere Gerichte hatten „Nur mir“ bereits als solchen gewertet. Das könnte Pelham jetzt helfen.
Allerdings wird der Konflikt je nach Zeitraum unterschiedlich bewertet: Für die Zeit vor 2002 bekam Pelham Recht, danach eher Kraftwerk. Und seit 2021 gelten durch EU-Recht neue Regeln, die den Pastiche überhaupt erst ins Spiel bringen.
In diesem Streit geht es seit langem um mehr als einfach zwei Sekunden Musik. Es ist fast eine allgemeine Frage, die die Musikindustrie in Deutschland beschäftigt: Wie frei dürfen sie wirklich mit bestehenden Werken umgehen?
Im Fall Pelham vs. Kraftwerk sehen beide Seiten sich durch das Urteil bestätigt. Pelhams Anwalt spricht davon, dass die Grenzen für Sampling endlich weiter gefasst wurden. Die Gegenseite hält dagegen und betont, dass die Nutzung weiterhin streng geprüft werden muss.
Klar ist wohl nur eines: Der Streit ist noch lange nicht vorbei. Und zwei Sekunden Musik werden wohl auch weiterhin Gerichte beschäftigen.